"Betreutes Twittern": Supreme Court lässt Elon Musk abblitzen, SEC zufrieden

Seit fünf Jahren muss Elon Musk Kurznachrichten absegnen lassen, die mit dem Geschäft von Tesla zu tun haben. Sein Versuch, das zu kippen, ist nun gescheitert.

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Elon Musks Account auf X (vormals Twitter)

(Bild: Svet foto/Shutterstock.com)

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Das höchste Gericht in den USA hat eine Berufung von Elon Musk gegen dessen Regeln zum "betreuten Twittern" abgelehnt. Damit bleiben die von der US-Börsenaufsicht SEC 2019 verhängten Regeln in Kraft und der US-Milliardär muss bestimmte Kurznachrichten auf seinem eigenen sozialen Netzwerk X zuerst von einem Anwalt oder einer Anwältin seines Elektroautokonzerns Tesla prüfen lassen. Darauf haben sich beide Seiten außergerichtlich geeinigt, nachdem Musk fälschlicherweise behauptet hatte, dass die Finanzierung für einen Abzug Teslas von der Börse gesichert sei. Der Supreme Court hat jetzt nicht begründet, warum der Fall nicht zur Verhandlung angenommen wurde. Für Musk sind die Rechtsmittel damit ausgeschöpft.

Ausschlaggebend für die Auflagen waren Musks Tweets im Jahr, laut denen er Tesla von der Börse nehmen wollte. Damit wollte der Milliardär Leerverkäufe bestrafen, also Aktiengeschäfte, bei denen auf sinkende Kurse gesetzt wird. Musk befand sich laut der Biografie von Walter Isaacson damals mit Yasir Al-Rumayyan, dem Leiter des staatlichen saudi-arabischen Investmentfonds, in Gesprächen zu einer möglichen Privatisierung. Der Inhalt des Tweets, der den Kurs um 7 Prozent in die Höhe schnellen ließ und die Börsenaufsicht auf den Plan rief, lautete "Finanzierung gesichert". Für eine schnellstmögliche Privatisierung bot er 420 US-Dollar pro Aktie an. Die Übernahmegespräche sind dann aber aufgegeben worden, Musk hatte keine Zusicherung für den Kaufpreis.

Wenige Monate später hat sich Musk außergerichtlich mit der SEC auf Konsequenzen geeinigt: Kurznachrichten, die bestimmte geschäftliche Informationen zu Tesla betreffen, müssen seitdem vorab anwaltlich überprüft werden. Zwei Jahre später hat der Milliardär dann Versuche eingeleitet, um diese Vorgaben zu kippen. Die SEC konnte sich aber in allen Instanzen mit dem Argument durchsetzen, dass Parteien bei einer außergerichtlichen Einigung "auch auf fundamentale Verfassungsrechte verzichten" können, zitiert Bloomberg. Dementsprechend begrüßt die Behörde die abschließende Entscheidung des Supreme Court und erklärt, "es sollte wenig kontrovers sein, Beklagte an Bedingungen zu binden, denen sie selbst zugestimmt haben". Elon Musk hat sich bislang nicht geäußert.

(mho)